Terms & Conditions

1. AUSLEGUNG

1.1 Unter diesen Bedingungen gelten folgende Definitionen und Auslegungsregeln:

Käufer bezeichnet die Person, Firma oder Firma, die / der eine Bestellung beim Verkäufer aufgibt;

Geschäftstag ist ein Tag, der kein Samstag oder Sonntag ist.

Vertrag bezeichnet einen Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer über den Kauf und Verkauf von Waren;

Lieferort ist der Ort, an dem die Lieferung der Waren unter Bedingung 4 erfolgen soll;

Waren sind Waren, die der Verkäufer dem Käufer liefern muss (einschließlich aller Teile oder Teile davon).

1.2 Ein Verweis auf ein Gesetz ist ein Verweis darauf, wie es derzeit unter Berücksichtigung von Änderungen, Erweiterungen, Anwendungen oder Nachstellungen in Kraft ist, und schließt alle nachgeordneten Rechtsvorschriften ein, die zu dem Zeitpunkt nach ihm in Kraft sind.

1.3 Wörter im Singular umfassen den Plural und im Plural umfassen sie den Singular.

1.4 Ein Verweis auf ein Geschlecht beinhaltet einen Verweis auf das andere Geschlecht.

1.5 Überschriften der Bedingungen haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Bedingungen.

2. ANWENDUNG DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

2.1 Vorbehaltlich etwaiger Abweichungen von Ziffer 2.3 gilt für jeden Vertrag ausschließlich diese Bestimmung unter Ausschluss aller anderen Bestimmungen (einschließlich der Bestimmungen oder Bedingungen, von denen der Käufer behauptet, sie anzuwenden) (gleichgültig, ob es sich um eine Bestellung, eine Auftragsbestätigung oder eine Spezifikation handelt) oder andernfalls).

2.2 Keine Bedingungen oder Konditionen, die in der Bestellung des Käufers, der Auftragsbestätigung, der Spezifikation oder einem anderen Dokument angegeben, geliefert oder enthalten sind, sind Bestandteil eines Vertrages, nur weil auf ein solches Dokument in einem Vertrag Bezug genommen wird.

2.3 Diese Bedingungen gelten für alle Verkäufe des Verkäufers. Abweichungen von diesen Bedingungen und Zusicherungen in Bezug auf Waren haben keine Wirkung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart und vom Verkäufer unterzeichnet. Der Käufer erkennt an, dass er sich nicht auf Erklärungen, Zusagen oder Zusicherungen des Verkäufers, die nicht im Vertrag festgelegt sind, verlassen hat. Nichts in dieser Bedingung schließt die Haftung des Verkäufers für betrügerische Falschdarstellung aus oder schränkt sie ein.

2.4 Jede Bestellung oder Annahme eines Warenangebots durch den Käufer durch den Verkäufer gilt als Angebot des Käufers, Waren unter diesen Bedingungen zu kaufen.

2.5 Eine vom Käufer aufgegebene Bestellung gilt erst dann als vom Verkäufer angenommen, wenn der Verkäufer eine schriftliche Auftragsbestätigung ausgestellt hat oder (falls früher) der Verkäufer die Waren an den Käufer liefert.

2.6 Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Bedingungen seiner Bestellung und etwaiger geltender Spezifikationen in jeder Hinsicht vollständig und genau sind.

2.7 Alle Angebote erfolgen auf der Grundlage, dass ein Vertrag erst zustande kommt, wenn der Verkäufer dem Käufer eine Auftragsbestätigung zusendet. Jedes Angebot ist ab dem Datum 30 Werktage lang gültig, sofern der Verkäufer es nicht zuvor zurückgezogen hat.


3. BESCHREIBUNG

3.1 Menge und Bezeichnung der Ware ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung des Verkäufers.

3.2 Alle vom Verkäufer herausgegebenen Muster, Zeichnungen, Beschreibungen, Spezifikationen und Werbemaßnahmen sowie alle in den Katalogen oder Broschüren des Verkäufers enthaltenen Beschreibungen oder Abbildungen werden nur zu dem Zweck herausgegeben oder veröffentlicht, eine ungefähre Vorstellung von den in ihnen beschriebenen Waren zu vermitteln. Sie sind nicht Vertragsbestandteil und es handelt sich nicht um einen Musterverkauf.

4. LIEFERUNG

4.1 Sofern vom Verkäufer nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware am Geschäftssitz des Verkäufers.

4.2 Der Käufer hat die Ware innerhalb von 7 Geschäftstagen nach Mitteilung der Versandbereitschaft des Verkäufers abzunehmen.

4.3 Alle vom Verkäufer angegebenen Termine für die Lieferung der Waren sind als Schätzung zu verstehen, und der Zeitpunkt für die Lieferung wird im Wesentlichen nicht durch Mitteilung festgelegt. Wenn keine Daten angegeben sind, erfolgt die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist.

4.4 Vorbehaltlich der anderen Bestimmungen dieser Bedingungen haftet der Verkäufer nicht für direkte, indirekte oder Folgeschäden (alle drei Bestimmungen schließen, ohne Einschränkung, reine wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, Geschäftsausfälle und Verlust des Firmenwerts ein) und ähnliche Verluste), Kosten, Schäden, Gebühren oder Auslagen, die direkt oder indirekt durch eine Verzögerung der Lieferung der Waren (auch wenn diese durch die Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde) verursacht wurden, noch berechtigt eine Verzögerung den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies ist der Fall Die Verspätung beträgt mehr als 60 Werktage.

4.5 Wenn der Käufer aus irgendeinem Grund die Lieferung einer Ware nicht annimmt, wenn diese zur Lieferung bereit ist, oder wenn der Verkäufer die Ware nicht rechtzeitig liefern kann, weil der Käufer keine entsprechenden Anweisungen, Dokumente, Lizenzen oder Genehmigungen vorgelegt hat: -

4.5.1 Das Risiko für die Ware geht auf den Käufer über (auch für Verluste oder Schäden, die durch Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurden).

4.5.2 die Ware gilt als geliefert; und

Der Verkäufer kann die Waren bis zur Lieferung lagern, woraufhin der Käufer für alle damit verbundenen Kosten und Aufwendungen (einschließlich, ohne Einschränkung, Lagerung und Versicherung) haftet.

4.6 Der Käufer stellt am Lieferort und auf seine Kosten angemessene und angemessene Ausrüstung und Handarbeit zum Laden der Waren zur Verfügung.

4.7 Liefert der Verkäufer dem Käufer eine Warenmenge, die bis zu 0% über oder unter der vom Verkäufer akzeptierten Menge liegt, so ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren oder eine von ihnen aus wichtigem Grund abzulehnen oder abzulehnen des Überschusses oder Fehlbetrags und zahlt für diese Waren den anteiligen Vertragssatz.

4.8 Der Verkäufer kann die Ware in getrennten Raten liefern. Jede einzelne Rate wird vertragsgemäß in Rechnung gestellt und bezahlt.

4.9 Jede Rate ist ein separater Vertrag, und keine Kündigung oder Kündigung eines Vertrags im Zusammenhang mit einer Rate berechtigt den Käufer, einen anderen Vertrag oder eine andere Rate zu widerrufen oder zu kündigen.

5. NICHT LIEFERBAR

5.1 Die Menge einer Warensendung, die der Verkäufer beim Versand vom Geschäftssitz des Verkäufers erfasst, ist ein schlüssiger Beweis für die Menge, die der Käufer bei Lieferung erhalten hat, es sei denn, der Käufer kann einen schlüssigen Beweis für das Gegenteil erbringen.

5.2 Der Verkäufer haftet nicht für die Nichtlieferung von Waren (auch wenn diese vom Verkäufer fahrlässig verursacht wurden), es sei denn, der Käufer teilt dem Verkäufer die Nichtlieferung innerhalb von 3 Werktagen nach dem Datum mit, an dem die Waren geliefert wurden der gewöhnliche verlauf der ereignisse sind eingegangen.

5.3 Eine Haftung des Verkäufers für die Nichtlieferung der Waren ist darauf beschränkt, die Waren innerhalb einer angemessenen Frist zu ersetzen oder eine Gutschrift zum anteiligen Vertragssatz gegen eine für diese Waren geltend gemachte Rechnung auszustellen.

6. RISIKO / TITEL

6.1 Die Ware trägt ab dem Zeitpunkt der Lieferung das Risiko des Käufers.

6.2 Das Eigentum an der Ware geht erst auf den Käufer über, wenn der Verkäufer alle ihm zustehenden Beträge in voller Höhe (in bar oder als frei verfügbares Guthaben) erhalten hat in Bezug auf:

6.2.1 die Ware; und

6.2.2 alle sonstigen Beträge, die dem Verkäufer vom Käufer in irgendeiner Weise zustehen (oder zustehen werden).

6.3 Bis das Eigentum an der Ware auf den Käufer übergegangen ist, hat der Käufer:

6.3.1 die Waren treuhänderisch als Verwahrer des Verkäufers zu halten;

6.3.2 die Waren (ohne Kosten für den Verkäufer) getrennt von allen anderen Waren des Käufers oder eines Dritten so lagern, dass sie weiterhin als Eigentum des Verkäufers erkennbar sind;

6.3.3 keine identifizierenden Zeichen oder Verpackungen auf oder in Bezug auf die Waren zerstören, entstellen oder verdecken; und

6.3.4 die Ware in einem zufriedenstellenden Zustand zu halten und sie im Namen des Verkäufers für ihren vollen Preis gegen alle Risiken zur angemessenen Zufriedenheit des Verkäufers zu versichern, und der Käufer hat dem Verkäufer auf Verlangen unverzüglich die Versicherungspolice vorzulegen Verkäufer.

6.4 Der Käufer darf die Ware vor dem Eigentumsübergang nur unter folgenden Bedingungen weiterverkaufen:

6.4.1 jede Veräußerung erfolgt im ordentlichen Geschäftsgang des Käufers zum vollen Verkehrswert; und

6.4.2 Bei einem solchen Verkauf handelt es sich um einen Verkauf des Eigentums des Verkäufers im eigenen Namen, und der Käufer handelt bei einem solchen Verkauf als Auftraggeber (und nicht als Vertreter).

6.5 Das Recht des Käufers zum Besitz der Ware erlischt sofort, wenn:

6.5.1 Der Käufer hat einen Insolvenzantrag gegen ihn gestellt oder eine Vereinbarung oder Absprache mit seinen Gläubigern getroffen oder nutzt anderweitig die derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Entschädigung zahlungsunfähiger Schuldner oder ist eine juristische Person ) Einberufung einer Gläubigerversammlung (formell oder informell) oder Aufnahme einer Liquidation (freiwillig oder obligatorisch) mit Ausnahme einer auflösenden freiwilligen Liquidation nur zum Zweck des Wiederaufbaus oder Zusammenschlusses; Englisch: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUri...0022: EN: HTML Die Bestellung eines oder mehrerer seiner Unternehmensteile oder Unterlagen wird beim Gericht eingereicht, um einen Administrator des Käufers zu bestellen (siehe Anhang B1 Absatz 14 des Insolvenzgesetzes von 1986), oder es wird ein Beschluss gefasst oder ein Antrag an ein Gericht zur Abwicklung des Kaufs gerichtet oder für die Erteilung eines Verwaltungsauftrages in Bezug auf den Käufer, oder es werden Verfahren im Zusammenhang mit der Insolvenz oder möglichen Insolvenz des Käufers eingeleitet; oder

6.5.2 Der Käufer leidet oder lässt zu, dass eine rechtmäßige oder angemessene Ausführung von seinem Eigentum verlangt oder gegen ihn erlangt wird oder dass er seine Verpflichtungen aus dem Vertrag oder einem anderen Vertrag nicht einhält oder nicht erfüllt zwischen dem Verkäufer und dem Käufer oder ist nicht in der Lage, seine Schulden im Sinne von Abschnitt 123 des Insolvenzgesetzes 1986 zu bezahlen, oder der Käufer stellt den Handel ein; oder

6.5.3 Der Käufer belastet oder in irgendeiner Weise eine der Waren.

6.6 Der Verkäufer ist berechtigt, die Zahlung für die Waren zurückzufordern, ungeachtet dessen, dass das Eigentum an einer der Waren nicht vom Verkäufer übergegangen ist.

6.7 Der Käufer gewährt dem Verkäufer, seinen Vertretern und Mitarbeitern jederzeit die unwiderrufliche Erlaubnis, Räumlichkeiten zu betreten, in denen sich die Waren befinden oder befinden, um sie zu inspizieren, oder sie, wenn das Eigentumsrecht des Käufers erlischt, wiederzugewinnen.

6.8 Kann der Verkäufer nicht feststellen, ob es sich bei einer Ware um eine Ware handelt, für die das Eigentumsrecht des Käufers gekündigt wurde, so wird davon ausgegangen, dass der Käufer alle Waren der Art verkauft hat, die der Verkäufer in der Bestellung in an den Käufer verkauft hat die sie dem Käufer in Rechnung gestellt wurden.

6.9 Bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem ​​Grund, bleiben die in dieser Bedingung 6 enthaltenen Rechte des Verkäufers (aber nicht des Käufers) wirksam.

7. PREIS

7.1 Sofern vom Verkäufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Preis für die Waren der Preis, der in [der am Tag der Lieferung veröffentlichten oder als Lieferung geltenden Preisliste des Verkäufers] festgelegt ist.

7.2 Der Preis für die Ware versteht sich zuzüglich etwaiger Mehrwertsteuer und sämtlicher Kosten oder Abgaben in Bezug auf Verpackung, Verladung, Entladung, Beförderung und Versicherung. Alle Beträge, die der Käufer zusätzlich zu zahlen hat, wenn er zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet ist Waren.

8. ZAHLUNG

8.1 Vorbehaltlich der Bedingung 8.4 ist die Zahlung des Preises für die Waren in Pfund Sterling fällig] [am letzten Werktag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Waren geliefert werden oder als geliefert gelten].

8.2 Die Zahlungsfrist ist von wesentlicher Bedeutung.

8.3 Eine Zahlung gilt erst dann als eingegangen, wenn der Verkäufer frei verfügbare Mittel erhalten hat.

8.4 Alle Zahlungen, die aufgrund des Vertrages an den Verkäufer zu leisten sind, werden trotz anderslautender Bestimmungen sofort mit ihrer Kündigung fällig.

8.5 Der Käufer leistet alle Zahlungen aus dem Vertrag ohne jeden Abzug, sei es durch Aufrechnung, Gegenforderung, Skontoabzug, Minderung oder auf andere Weise, es sei denn, der Käufer verfügt über einen gültigen Gerichtsbeschluss, der die Zahlung eines Betrags in Höhe dieses Abzugs verlangt der Verkäufer an den Käufer.

8.6 Zahlt der Käufer dem Verkäufer einen nach dem Vertrag geschuldeten Betrag nicht, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer ab dem Fälligkeitstag Zinsen in Höhe von 3% pa ​​über dem Basiszinssatz von zu zahlen von Zeit zu Zeit, die täglich anfällt, bis die Zahlung erfolgt, vor oder nach einem Urteil. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Zinsen gemäß dem Gesetz über die verspätete Zahlung von Handelsschulden (Zinsen) von 1998 zu verlangen.

9. QUALITÄT

9.1 Wenn der Verkäufer nicht der Hersteller der Waren ist, ist der Verkäufer bestrebt, dem Käufer die Vorteile einer dem Verkäufer gewährten Garantie oder Gewährleistung zu übertragen.

9.2 Der Verkäufer garantiert, dass (vorbehaltlich der anderen Bestimmungen dieser Bedingungen) die Waren bei Lieferung [und für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der Lieferung:

9.2.1 von zufriedenstellender Qualität im Sinne des Sale of Goods Act 1979 sein;

9.2.2 gemäß Spezifikation angemessen fit sein;

9.2.3 für einen bestimmten Zweck, für den die Waren gekauft werden, angemessen sein, wenn der Käufer dem Verkäufer diesen Zweck schriftlich mitgeteilt hat und der Verkäufer schriftlich bestätigt hat, dass es für den Käufer angemessen ist, sich auf die Waren zu verlassen Geschick und Urteil des Verkäufers.

9.3 Der Verkäufer haftet nicht für die Verletzung der Garantie in Ziffer 9.2, es sei denn:

9.3.1 Der Käufer teilt dem Verkäufer den Mangel schriftlich und, falls der Mangel auf einen Transportschaden zurückzuführen ist, innerhalb von 7 Werktagen ab dem Zeitpunkt mit, an dem der Käufer den Mangel entdeckt oder hätte entdecken müssen ; und

9.3.2 Der Verkäufer erhält eine angemessene Gelegenheit, die Ware nach Erhalt dieser Mitteilung zu prüfen, und der Käufer sendet diese Ware (auf Aufforderung des Verkäufers) auf Kosten des Käufers an den Geschäftssitz des Verkäufers zurück, damit die Prüfung stattfinden kann Dort.

9.4 Der Verkäufer haftet weder in irgendeiner Weise noch in irgendeiner Weise für die Verletzung der Garantie in Punkt 9.2, wenn:

9.4.1 Der Käufer verwendet die Waren nach einer solchen Mitteilung weiter. oder

9.4.2 der Mangel entsteht, weil der Käufer die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen des Verkäufers in Bezug auf die Lagerung, Installation, Inbetriebnahme, Verwendung oder Wartung der Waren oder (falls keine vorhanden sind) gute Handelspraktiken nicht befolgt hat; oder

9.4.3 Der Käufer ändert oder repariert diese Waren ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers.

9.5 Vorbehaltlich der Bedingungen 9.3 und 9.4 hat der Verkäufer nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob die Ware (oder das defekte Teil) repariert oder ersetzt werden soll, falls eine der Waren nicht der Garantie in Punkt 9.2 entspricht Erstattung des Preises dieser Waren zum anteiligen Vertragspreis, sofern der Verkäufer dies wünscht, dass der Käufer die Waren oder den Teil dieser Waren, der fehlerhaft ist, auf Kosten des Käufers an den Verkäufer zurücksendet.

9.6 Wenn der Verkäufer die Bedingung 9.5 einhält, haftet er nicht für die Verletzung der Garantie in der Bedingung 9.2 in Bezug auf diese Waren.

9.7 Ersetzte Waren gehören dem Verkäufer, und für den nicht abgelaufenen Teil des Zeitraums von 12 Monaten wird eine Garantie für reparierte oder ersetzte Waren gemäß diesen Bedingungen gewährt.

10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

10.1 Vorbehaltlich der Bedingungen 4, 5 und 9 regeln die folgenden Bestimmungen die gesamte finanzielle Haftung des Verkäufers (einschließlich jeglicher Haftung für die Handlungen oder Unterlassungen seiner Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer) gegenüber dem Käufer in Bezug auf: -

10.1.1 Verstöße gegen diese Bedingungen;

10.1.2 jede vom Käufer vorgenommene Verwendung oder jeder Weiterverkauf von Waren oder Produkten, die Waren enthalten; und

10.1.3 Zusicherungen, Erklärungen, unerlaubte Handlungen oder Unterlassungen, einschließlich Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit dem Vertrag.

10.2 Alle Garantien, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen, die gesetzlich oder nach allgemeinem Recht vorgeschrieben sind (mit Ausnahme der Bedingungen, die in Abschnitt 12 des Kaufpreisgesetzes von 1979 vorgesehen sind), sind, soweit gesetzlich zulässig, vom Vertrag ausgeschlossen.

10.3 Nichts in diesen Bedingungen schließt die Haftung des Verkäufers aus oder schränkt sie ein:

10.3.1 für Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurden; oder

10.3.2 unter Abschnitt 2 (3), Consumer Protection Act 1987; oder

10.3.3 für alle Fälle, in denen es für den Verkäufer illegal wäre, seine Haftung auszuschließen oder dies zu versuchen; oder

10.3.4 für Betrug oder betrügerische Falschdarstellung.

10.4 Vorbehaltlich Bedingung 10.2 und Bedingung 10.3: -

10.4.1 Die Gesamthaftung des Verkäufers aus vertraglichen Gründen, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), Falschdarstellung, Rückerstattung oder auf andere Weise, die im Zusammenhang mit der Erfüllung oder beabsichtigten Erfüllung des Vertrages entstehen, ist auf den Vertragspreis begrenzt.

10.4.2 Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer nicht für entgangenen Gewinn, entgangenen Geschäftsbetrieb oder Verlust des Geschäfts- oder Firmenwerts in jedem Fall, sei es direkt, indirekt oder als Folge davon, oder für Ansprüche auf Folgeschadenersatz, gleich aus welchem ​​Grund oder im Zusammenhang mit dem Vertrag.

11. ABTRETUNG

11.1 Der Verkäufer kann den Vertrag oder einen Teil davon an eine Person, ein Unternehmen oder eine Firma abtreten.

11.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, den Vertrag oder einen Teil davon ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers abzutreten.

12. KRAFT MAJEURE

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Liefertermin zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten oder das Volumen der vom Käufer bestellten Waren (ohne Haftung gegenüber dem Käufer) zu verringern, wenn er aufgrund von verhindert oder verzögert wird, sein Geschäft fortzusetzen Umstände, die sich der Kontrolle des Verkäufers entziehen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Krieg oder nationale Notfälle, Terrorakte, Proteste, Aufstände, Unruhen, Feuer, Explosionen, Überschwemmungen, Epidemien, Aussperrungen, Streiks oder Unruhen sonstige arbeitsrechtliche Streitigkeiten (unabhängig davon, ob sie sich auf die Belegschaft einer Partei beziehen oder nicht) oder Beschränkungen oder Verzögerungen, die die Beförderer betreffen, oder Unfähigkeit oder Verzögerung bei der Beschaffung angemessener oder geeigneter Materialien, sofern das betreffende Ereignis länger als 60 Tage andauert Geschäftstage ist der Käufer berechtigt, dem Verkäufer eine schriftliche Kündigung des Vertrages zu erteilen.

13. ALLGEMEINES

13.1 Alle Rechte oder Rechtsbehelfe des Verkäufers aus dem Vertrag lassen andere Rechte oder Rechtsbehelfe des Verkäufers aus dem Vertrag unberührt.

13.2 Wird eine Bestimmung des Vertrages von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde mit zuständiger Gerichtsbarkeit als ganz oder teilweise rechtswidrig, ungültig, nichtig, nichtig, nicht durchsetzbar oder unangemessen befunden, so gilt dies in dem Umfang dieser Rechtswidrigkeit, Ungültigkeit, Nichtigkeit oder Unwirksamkeit Wenn die Undurchsetzbarkeit oder Unangemessenheit als abtrennbar angesehen wird, bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages und der Rest dieser Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

13.3 Ein Versäumnis oder eine Verzögerung des Verkäufers bei der Durchsetzung oder teilweisen Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrages bedeutet keinen Verzicht auf seine Rechte aus dem Vertrag.

13.4 Ein Verzicht des Verkäufers auf eine Verletzung oder einen Verzug nach einer Bestimmung des Vertrages durch den Käufer stellt keinen Verzicht auf eine spätere Verletzung oder einen Verzug dar und berührt in keiner Weise die anderen Bestimmungen des Vertrages.

13.5 Die Vertragsparteien haben nicht die Absicht, dass eine Vertragslaufzeit aufgrund des Vertragsgesetzes (Rechte Dritter) von 1999 von einer Person, die keine Vertragspartei ist, durchsetzbar ist.

13.6 Der Abschluss, das Bestehen, die Konstruktion, die Leistung, die Gültigkeit und alle Aspekte des Vertrags unterliegen englischem Recht und die Parteien unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte.

14. KOMMUNIKATION

14.1 Alle Mitteilungen zwischen den Parteien über den Vertrag erfolgen schriftlich und von Hand oder per frankierter Post erster Klasse oder per Fax:

14.1.1 (im Falle von Mitteilungen an den Verkäufer) an seinen Sitz oder eine vom Verkäufer dem Käufer mitzuteilende geänderte Adresse; oder

14.1.2 (bei Mitteilungen an den Käufer) an den eingetragenen Sitz des Empfängers (falls es sich um ein Unternehmen handelt) oder (in jedem anderen Fall) an eine Adresse des Käufers, die in einem Dokument angegeben ist, das Bestandteil von ist der Vertrag oder eine andere Adresse, die der Käufer dem Verkäufer mitteilt.

14.2 Mitteilungen gelten als eingegangen:

14.2.1 bei Versendung mit frankierter Post der ersten Klasse zwei Geschäftstage nach der Versendung (ausschließlich des Geschäftstages der Versendung); oder

14.2.2 bei Lieferung von Hand am Geschäftstag der Lieferung; oder

14.2.3 bei Faxversand an einem Werktag vor 16 Uhr, zum Zeitpunkt der Übermittlung und ansonsten am nächsten Werktag.

14.3 Mitteilungen, die an den Verkäufer gerichtet sind, sind an die Direktoren zu richten.